Ausleihbedingungen Spielstraße

  1. Die Jugendfeuerwehren im Landkreis Karlsruhe können die Spielstraße für ihre Veranstaltungen ausleihen. Die Spielstrasse kann nur verliehen werden, wenn ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Ausleihformular vorliegt.
  2. Die Spielstraße wird über das Onlineportal gebucht. Der Buchungsstatus kann über den Belegungskalender eingesehen werden. Der festgelegte Entleihungszeitraum muss die Abholung und Rückbringung der Spielstraße mit umfassen. Die Reservierung wird erst bestätigt, wenn das Entleihformular vorab unterschrieben vorliegt!
  3. Abholung der Spielstraße kann nur mit bestätigter Reservierung erfolgen. Wird die Spielstraße reserviert, aber ohne Stornierung nicht abgeholt, so wird die nicht erfolgte Entleihung der entsprechenden Jugendfeuerwehr in Rechnung gestellt.
  4. Die Kommunikation zur Abholung und Rückbringung der Spielstraße findet ausschließlich über die Emails des Reservierungssystem statt. Anfragen und Antworten sind mit Verweis auf die Reservierungsnummer zu machen, damit die Reservierung zugeordnet werden kann. Am besten die „Antworten“ Funktion des Email Programms nutzen, dann ist im Betreff die Reservierungsnummer enthalten.
  5. Lagerort ist das Feuerwehrhaus in Langensteinbach, Ittersbacher Straße. 29, 76307 Karlsbad. Die direkte Weitergabe der Spielstrasse, ohne Prüfung des Arbeitskreis Spielstrasse, zwischen Feuerwehren ist auch bei direkten Folgeterminen nicht zulässig.
  6. Die Spiele werden aufbaufertig übergeben. Sie sind umgehend nach der Veranstaltung in sauberem und trocknem Zustand wieder zurückzugeben. Auf einen sorgfältigen Transport und Umgang, sowie die korrekte, beschädigungsarme Verlastung ist zu achten. Diese ist auf Bildern in einem Ordner im Anhänger illustriert.
  7. Die Ausleihgebühr in Höhe von 50 EUR wird der Feuerwehr in Rechnung gestellt. Das Ausleihformular muss vor der Abholung vorliegen und die Reservierung bestätigt sein.
  8. Beschädigte, in Verlust geratene oder entwendete Gegenstände müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Die Jugendfeuerwehr Landkreis Karlsruhe wird dann für die Reparatur oder Ersatz sorgen und dem Ausleiher ggf. in Rechnung stellen.
  9. Im Falle von größeren Beschädigungen hat die entleihende Jugendfeuerwehr 5 Personen zu den notwendigen Arbeitsdiensten zur Reparatur und Wiederherstellung der Spielstraße an den nächsten Terminen nach der Beschädigung zu stellen. In diesem Falle geschieht dies dann in Absprache mit dem örtlichen Kommandanten.
  10. Die Spiele sind auf einem Anhänger mit Planenaufbau verladen und müssen mit diesem transportiert werden. Der Anhänger verfügt über zwei verschiedene Zugvorrichtungen, so dass er sowohl mit einer PKW-Anhängerkupplung als auch mit einem LKW-Zugmaul gezogen werden kann. Bitte bei Terminvereinbarung gleich mit angeben. Fahrzeugspezifische Anschlussadapter müssen selbst mitgebracht werden.
  11. Die Spielstraße kann für eine erhöhte Ausleihgebühr von 70 EUR auch an andere Organisationen oder an Feuerwehren außerhalb des Landkreises verliehen werden, falls bis 8 Wochen vor dem gewünschten Termin keine Jugendfeuerwehr im Landkreis Karlsruhe ebenfalls Interesse angemeldet hat, oder der Termin frei ist.
  12. Mit der Abholung der Spielstraße akzeptiert der Entleiher diese Ausleihbedingungen.