Küchengeräte

Die Jugendfeuerwehr Landkreis Karlsruhe verfügt über viele Küchenmaterialien unter anderem Gulaschkanone, Küchenutensilien, vor einigen Jahren war die JF Lkr. KA im Rahmen ihrer Veranstaltungen alleiniger Nutzer dieser Dinge.

Doch nachdem immer mehr Anfragen kamen, beschlossen wir die Töpfe, Zelte etc. auch an die Jugendfeuerwehren des Landkreises auszuleihen.

Die Küchengeräte sind im Feuerwehrhaus der Abteilung Leopoldshafen untergebracht. Für den Verleih ist Jürgen Köstens verantwortlich. Vor einem Ausleihen der Geräte sind folgende Kriterien zu beachten:

Die Kriterien sind:

  • Ausleihtermine (egal für was) sind immer mit Jürgen Köstens abzusprechen. Diese werden dann in einem Kalender festgehalten.
  • Die Ausleihgebühr für den jeweiligen Gegenstand (Tabelle siehe unten) wird nach der Rückgabe des Gegenstandes in Rechnung gestellt.
  • Zusätzlich ist bei Jürgen eine Kaution in Höhe von 25,— Euro für den jeweiligen Gegenstand zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gegenstandes wieder vergütet wird.

Sollte etwas kaputt gehen, bitten wir Euch, dies bei Rückgabe zumindest zu sagen. Dies hat nichts damit zu tun, dass ihr eure Kaution wieder erhaltet. Es geht einfach nur darum, dass wir für Reparatur oder Ersatz sorgen können und der Gegenstand bis dahin von der Ausleihliste gestrichen werden kann. Hieraus ergibt sich dann auch die Verwendung eurer Ausleihgebühren. Wir wollen diese ausschließlich für Reparatur- oder Ersatzaufwendungen bzw. für evtl. Neubauten verwenden. Wir gehen damit nicht in die nächste Kneipe! Insoweit habt auch ihr wieder was davon, wenn ihr euch an die Spielregeln haltet.

Gegenstand / Ausleihgebühr in EUR:

  • Küchenzelt mit Kaminöffnung (*) 25,00
  • Küchenzelt ohne Kaminöffnung (*) 25,00
  • Thermobehälter, elektrisch heizbar 25,00
  • Thermobehälter für Getränke 15,00
  • Gashockerbrenner 25,00
  • Gulaschkanone 25,00
  • Getränkefässchen (15 oder 30 Liter) 10,00
  • Gasbrennerwagen, 2-flammig 25,00

* Die Zelte sind grundsätzlich vor der Abgabe zu trocknen. Insoweit den Ausleihzeitraum nicht zu knapp wählen.

Da die Küchengerätschaften in der Regel Kontakt mit Lebensmitteln haben, sind diese in gereinigtem und trockenem Zustand abzugeben.

Grundsätzlich behalten wir uns vor, bei schlechten Erfahrungen mit einzelnen Wehren, diesen keine Gegenstände mehr auszuleihen.

Kontakt:

Jürgen Köstens
Kontaktformular